Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - Eur 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- Eur 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- Eur 750,00- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- Eur 1.500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.